Die Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) zur umstrittenen verdachts- und anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten geht in die nächste Runde. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik hat im Namen seiner rund 34.000 Mandanten einen neuen Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf einstweilige Aussetzung der Speicherung gestellt. Die bisherige Auflage, die das Gericht gestellt hatte, läuft nämlich am. 11. September aus.
Lediglich für sechs Monate gilt die Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht, dann wollte das Gericht weiter verhandeln. Daher hat Rechtsanwalt Starostik im Namen der 34.000 Klägerinnen und Kläger einen neuen Antrag (PDF) gestellt. Darin fordert er erneut die Aussetzung der Speicherung der Verbindungsdaten und liefert neue Argumente.
Als Begründung für seinen Antrag bezieht sich Starostik auf eine repräsentative Forsa-Umfrage vom 27./28. Mai, bei der die Mehrheit der Befragten angab, die Vorratsdatenspeicherung würde sein Kommunikationsverhalten stören. Außerdem seien die Verbindungsdaten bei den Telekommunikationsunternehmen ohnehin nicht in guten Händen und verweist dabei auf die Spitzelaffäre der Telekom, bei der wenigstens 250.000 Verbindungsdaten ausgewertet wurden, um undichte Stellen im Unternehmen aufzuspüren. Eine Studie des Meinungsforschungsinstituts Emnid hatte zudem ergeben, dass acht von zehn Bürgern davon überzeugt sind, dass solche Maßnahmen an der Tagesordnung sind.
Der Antrag auf einen erneuten Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts sei zudem besonders dringend, weil ab 2009 nicht nur Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Kurznachrichten und der Aufenthaltsort von Handys gespeichert werden müssen, sondern zudem auch die von Emails oder Anonymisierungsdiensten. Starostik führt in seinem Antrag an, dass Journalisten, Menschenrechtsorganisationen und Oppositionelle in totalitären Regimes wie dem Iran oder Burma auf Anonymiserungsdienste angewiesen seien. Da man dort für Regierungskritik mit Verhaftungen, Gefängnisstrafen und Folter rechnen muss, schützten Anonymiserungsdienste gar "Leben und Freiheit dieser Personen".
Aufgrund dieser Vielzahl neuer Argumente rechnet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sich gute Chancen aus, da das Gericht bereits am 11. März dem Antrag der Beschwerdeführer teilweise stattgegeben hatte. Da die Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts nach sechs Monaten ausläuft, ist bis 11. September mit einer Entscheidung über den neuen Antrag zu rechnen.